Psychologische Praxis
Dr. Renate Lücke

Ablauf

Sie kontaktieren mich telefonisch oder per E-Mail und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Besprechung Ihres Anliegens. Sie entscheiden dann, ob Sie meine psychologischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Die folgenden Beratungsgespräche dauern jeweils 60 - 120 Minuten. Meist sind 6 - 8 Termine ausreichend.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir bis spätestens 24 Stunden vorher schriftlich oder telefonisch abzusagen. Bei sehr kurzfristiger oder fehlender Absage muss ich Ihnen einen halben Honorarsatz in Rechnung stellen.

Zu wechselnden Themen biete ich auch Workshops an. Die Workshops finden in Kleingruppen mit ca. 8 Teilnehmern statt.

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Coaching, psychologische Beratung und Mediation sowie Paarberatung und –therapie werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Meine psychologischen Dienstleistungen richten sich v.a. an Personen, die Coaching und psychologische Beratung in Anspruch nehmen möchten und dies selbst bezahlen.

Vorteile für Selbstzahler:

  • Kurze Wartezeit
  • Flexible Terminvereinbarung
  • Diskretion 

Kosten

Die Kosten für eine Einheit werden auf Anfrage vorab vereinbart. Meine Praxisleistungen stelle ich privat in Rechnung und sie erhalten eine Privatrechnung.

Arbeitnehmer können psychologisches Coaching zur Förderung der beruflichen Karriere steuerlich anrechnen lassen. Für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige kann beruflich veranlasstes Coaching als eingekaufte Dienstleistung gewertet werden, die als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. 

Arbeitgeber bzw. Unternehmer können die Kosten für beruflich veranlasstes Coaching ihrer Mitarbeiter oder für Seminare zum betrieblichen Gesundheitsmanagement als Betriebsausgabe steuerlich berücksichtigen. Krankenkassen beteiligen sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für Maßnahmen zur primären Prävention oder Förderung des gesundheitsorientierten Handelns ihrer Versicherten.

Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Das Honorar für Psychotherapie kann als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Oftmals können die Kosten steuerlich berücksichtigt werden. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Krankenkasse. 

Eine langwierige Genehmigung bei Krankenkassen, Krankenversicherungen oder anderen Einrichtungen ist nicht nötig. Somit müssen keine Diagnosen an diese Einrichtungen übermittelt werden. Dadurch können Sie spätere Nachteile vermeiden, wenn Sie als Kunde in eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung aufgenommen werden möchten oder eine Verbeamtung anstreben.